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22.01.2007 - dvb-Presseservice

Schadenregulierung nach Orkan „Kyrill“

19. Januar 2007 ¬ Der Orkan „Kyrill“ richtete in Deutschland erhebliche Schäden an. Betroffene sollten sich direkt mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, damit die entstandenen Schäden sobald als möglich beglichen werden können. Eine genaue Aufstellung der beschädigten oder zerstörten Objekte mit Angaben zum Anschaffungsdatum und Neupreis, hilft die Regulierung zu beschleunigen. Ergänzend kann auch eine Dokumentation mit Fotos eingereicht werden.

Welche Versicherungspolice ist die richtige?

Hat der Wind das Dach abgedeckt oder wurde eine Wand durch einen umstürzenden Baum oder Mast in Mitleidenschaft gezogen, tritt die Gebäudeversicherung ein. Auch ein zerstörter Wintergarten oder zersplitterte Fensterscheiben fallen in diesen Schutz. Falls dies in den Versicherungsvertrag eingeschlossen wurde, werden auch die Übernachtungskosten im Hotel übernommen, wenn der Orkan das eigene Haus stark beschädigt hat. Folgeschäden wie beispielsweise die Zerstörung der Inneneinrichtung durch Regenschauer und Hagel werden mit der Hausratsversicherung abgedeckt. Allerdings muss der Versicherte nachweisen, dass er den Schaden so weit wie möglich begrenzt hat.

Wer aufgrund eines Sturms Verletzungen erleidet, wird ganz normal von seiner Krankenversicherung betreut. Erst im Fall von bleibenden körperlichen Schäden wird die Unfallversicherung aktiv, um den Betroffenen mit umfassenden Pflegeleistungen so gut als möglich zu helfen.

Haben abgebrochene Äste oder ein anderes vom Wind geschleudertes Objekt das Auto beschädigt, übernimmt die Kaskoversicherung die Regulierung. Bei Kfz-Schäden ist wichtig, dass diese dem Versicherer gemeldet werden, bevor das Auto in die Werkstatt kommt.

Gutachter müssen Schäden erfassen

Grundsätzlich müssen Gutachter die einzelnen Schäden aufnehmen, die der Sturm verursacht hat, bevor die Regulierung erfolgt. „Personen, die eine Bündelpolice, wie beispielsweise MultiPlus der Zurich Gruppe, abgeschlossen haben, profitieren von der einfachen Schadenabwicklung. Es ist nur ein Gutachter notwendig, um das Ausmaß des Schadens zu erfassen“, erklären die Experten der Zurich Gruppe Deutschland. Wer die Policen bei unterschiedlichen Versicherern abgeschlossen hat, muss in der Regel mehrere Termine vereinbaren.



Pressereferent
Herr Dirk-Michael Mitter
Tel.: +49 (0)69 7115-2323
E-Mail: dirk-michael.mitter@zurich.com

Zurich Gruppe Deutschland
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50657 Köln
Deutschland
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