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25.11.2005 - dvb-Presseservice

Scheidungsfolgen kalkulieren?

Der Bund fürs Leben hält in vielen Fällen nicht ewig. Jede zweite Ehe wird nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wieder vorzeitig geschieden. Bei der privaten Altersvorsorge sollten Paare deshalb ihre Verträge richtig gestalten, rät die uniVersa. Statt eines hohen Vertrages, der häufig auf den Mann und Versorger für den gemeinsamen Lebensabend abgeschlossen wird, fährt man mit einer getrennten Strategie meist besser.

Die hilft vor allem Frauen, die wegen lückenhafter Erwerbszeiten durch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Teilzeitbeschäftigungen im Alter mit geringeren Rentenansprüchen rechnen müssen. Im Scheidungsfall muss die gemeinsam geschlossene Altersvorsorge dann nicht vorzeitig aufgelöst werden, sondern beide Verträge können unverändert weiterlaufen. Allerdings sollten beide Partner das ursprünglich festgelegte Bezugsrecht für den Todesfall neu überdenken, empfiehlt die uniVersa. Bei der Riesterrente kann das eingezahlte Kapital bei einer Scheidung auf beide Partner aufgeteilt werden, ohne dass erhaltene staatliche Förderungen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
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E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Krankenversicherung a.G.
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Deutschland
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