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Schlichten statt Richten

Nachbarn, die sich jahrelang bekriegen, Chefs, die ihre Mitarbeiter schikanieren – wenn solche Konflikte vor Gericht landen, ist das Verhältnis zwischen den Parteien nach dem Urteil meistens noch schlechter als vorher. Hier bietet sich eine gütliche Einigung durch Mediation an. Ziel eines - grundsätzlichen freiwilligen - Mediationsverfahrens sind für beide Seiten akzeptable Lösungen, die von den Betroffenen selbst miteinander ausgehandelt und rechtsverbindlich vereinbart werden. Damit der direkte Dialog trotz schwelenden Konflikts gelingt, wird er von einem unparteilichen, speziell ausgebildeten Mediator mit juristischem oder psychologischem Berufshintergrund moderiert. „Sinnvolle Einsatzgebiete von Mediation sind z. B. Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Scheidungen und Trennungen, Nachbarstreitigkeiten , aber auch innerbetriebliche Probleme“, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Grundsätzlich ist sie aber auch bei anderen Konflikten möglich und sinnvoll.“ Die Betroffenen müssen allerdings bereit sein, offen und ehrlich miteinander umzugehen. Natürlich kann sich trotzdem jeder von einem Anwalt beraten lassen und das Mediationsverfahren auch jederzeit abbrechen.  

Um ein Mediationsverfahren in Gang zu bringen, wendet sich in der Regel einer der Betroffenen an einen Mediator, der wiederum Kontakt zur anderen Streitpartei aufnimmt. Dann folgt ein meist gemeinsames, unverbindliches Informationsgespräch, bei dem Sinn und Zweck dieser Art von Konfliktlösung für den konkreten Fall erörtert werden. Einigen sich die Betroffenen und der Mediator auf die Durchführung der Mediation, gilt es zunächst die Kostenübernahme zu klären. „Obwohl die Justiz außergerichtlichen Mediationsverfahren positiv gegenübersteht, gibt es dafür keinerlei Prozesskostenhilfe“, erläutert die D.A.S.-Expertin. Dennoch ist Mediation oft kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, da im Durchschnitt nur wenige Sitzungen bis zur Lösungsfindung notwendig sind.  

Im eigentlichen Mediationsverfahren werden als erstes die klärungsbedürftigen Themen sowie die von beiden Parteien beizubringenden Informationen vereinbart.  Als Schlüsselphase gilt die anschließende Konfliktbearbeitung, in der jeder seine Positionen und Interessen darlegt: Zu eindeutigen Aussagen, die das gegenseitige Verständnis fördern, verhilft hier der Mediator unter Einsatz spezieller Fragetechniken. Danach folgt die Lösungsphase, in der die Konfliktpartner mithilfe kreativer Verfahren Lösungsoptionen entwickeln, die dem individuellen Bedarf entsprechen und dennoch fair sind. Da sie sich nicht unbedingt am Gesetzesrecht orientieren, kann jeder der Betroffen vor einer endgültigen Einigung noch von einem persönlichen Anwalt beraten lassen. Am Ende steht dann ein schriftlicher Vertrag, der, wenn er notariell beurkundet wird, genau wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar ist.