Düsseldorf, November 2008. Kaum sinken die Temperaturen Richtung Null Grad, kommen viele Autofahrer ins Rutschen. Bevor es zu den ersten größeren Glatteisunfällen kommt, sollten die Winterreifen aufgezogen werden, empfiehlt Martin Weirich von der ERGO Versicherungsgruppe AG.
Autofahrer sollten rechtzeitig vor dem Wintereinbruch auf Winterreifen umsteigen – sie riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Kürzungen bei den Versicherungsleistungen. Winterreifen bieten durch ein spezielles Profil und eine besondere Gummimischung bei niedrigen Temperaturen, Schnee und Eis eine bessere Haftung als Sommerreifen. Eine explizite Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Aber gemäß der Straßenverkehrsordnung muss jeder Autofahrer die Ausrüstung seines Fahrzeugs an die Witterungsverhältnisse anpassen. Dazu gehören eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Bei schwierigen Schneeverhältnissen sind Schneeketten unbedingt erforderlich.
Geringere Versicherungsleistungen möglich
Für den eigenen Versicherungsschutz durch die
Kaskoversicherung gilt: „Wer
sich grob fahrlässig verhält, zum Beispiel mit abgefahrenen Sommerreifen ins
verschneite Hochgebirge fährt und einen Unfall verursacht, muss unter Umständen
mit Abzügen rechnen“, erläutert Martin Weirich, Bereichsleiter Kraftfahrt der
zur ERGO Versicherungsgruppe gehörenden D.A.S, Hamburg-Mannheimer und Victoria.
Ausrüstung und Geschwindigkeit müssen den jeweiligen Straßen- und
Wetterverhältnissen angepasst sein. Denn auch bei fremd verschuldeten Unfällen
können rechtliche Folgen drohen. Kann ein Unfallopfer nicht nachweisen, dass der
Unfall auch mit Winterreifen unabwendbar war, ist von einer Mitschuld
auszugehen. Winterurlauber gefährden ihren Kaskoversicherungsschutz wenn sie in
Alpenregionen ohne Winterreifen oder Schneeketten unterwegs sind.