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09.08.2006 - dvb-Presseservice

Schulabgänger aufgepasst: Ausbildungsplatzsuche gilt als Anrechnungszeit

Selbst wenn kein Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit besteht, wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit anerkannt. Das kann später die Rente erhöhen und sogar Rentenansprüche begründen.

Dies gilt für alle Ausbildungsplatzsuchenden, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich beim Arbeitsamt für mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden. Wer weitere Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800 100 480 10 oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
Deutschland
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de