Anzeige

Schutz und Übertragbarkeit von Zeitwertkonten

Berlin/Düsseldorf, März 2008. Mit dem Ziel, den Insolvenzschutz und die Portabilität von Wertguthaben aus vertraglich vereinbarten flexiblen Arbeitszeitregelung zu verbessern, soll noch in diesem Jahr eine Änderung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (FlexiG) herbeigeführt werden. Die bisher vorliegenden Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden zurzeit diskutiert. Auf Kritik sind die vorgeschlagenen Anlagebeschränkungen und die sozialversicherungsrechtlichen Aufzeichnungspflichten gestoßen. Wegen der Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung, soll aber die Übertragung von Wertguthaben in eine betriebliche Altersversorgung ebenso sozialversicherungsfrei bleiben.  

Auf der 9. Handelsblatt Jahrestagung "Betriebliche Alterversorgung" (7. bis 9. April 2008, Berlin) stellt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die neuen Rahmenbedingungen für die Alterssicherung in Deutschland vor und geht auf die aktuellen Diskussionen um die Altersvorsorge ein. Der Renten-Experte Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup (Technische Universität Darmstadt und Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) geht auf die Diskussionen um die Rente mit 67 ein und die Ängste einer drohenden Altersarmut.  

Die Perspektiven und Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten nach den aktuellen Gesetzesplänen stehen im Fokus des dritten Tages der etablierten bAV-Jahrestagung. Armin Knospe (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) stellt den aktuellen Stand des Reformvorhabens vor und zeigt den geplanten Zeitrahmen des Gesetzesentwurfes auf.  

Weitere Renten- und Sozial-Experten aus Wissenschaft, Politik und beruflicher Praxis wie Prof. Dr. Wolfgang Gerke (Bayerisches Finanzzentrum). Dr. Boy-Jürgen Andresen (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Alterversorgung e.V.), Annelie Buntenbach (DGB) und Hans H. Melchiors (Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG) diskutieren über die rechtlichen und politischen Perspektiven der bAV. Wie die betriebliche Altersversorgung in den Unternehmen umgesetzt werden kann und welche Erfahrungen in den fünf Durchführungswegen bisher gemacht wurden, erläutern unter anderen Vertreter von Bayer, Bertelsmann, BMW sowie MAN, Robert Bosch und der WestLB.  

Der Vorsitzende Richter des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt, Dr. Gerhard Reinecke, geht aus der Sicht der Rechtsprechung auf das Betriebsrentenrecht ein und erläutert die Entgeltumwandlung, den Gleichheitssatz und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Betriebsrentenanpassungen. Gemeinsam mit weiteren Experten diskutiert Reinecke die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Rente mit 67.