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20.09.2010 - dvb-Presseservice

Sind ehrenamtlich Engagierte versichert?

Woche des bürgerschaftlichen Engagements vom 17. bis 26. September 2010

Viele bürgerschaftlich Engagierte wissen nicht, ob und wie sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind. Dabei ist der Versicherungsschutz im Ehrenamt besonders vielfältig: Ein Kirchenchormitglied ist anders unfallversichert als der ehrenamtliche Schiedsrichter oder der Schriftführer eines Fastnachtsvereins, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG anlässlich der Woche des bürgerschaftlichen Engagements hin.

Allgemein gilt: Wer im Auftrag des Vereins, für den er sich engagiert, tätig ist, ist schon bei wenigen Stunden Hilfe im Jahr unfallversichert. Ausnahme: Vorstandsmitglieder von Vereinen sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine, wie zum Beispiel Sportvereine, ehrenamtlich Engagierte in politischen Parteien und Gremien von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen – auch diese sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert, können sich aber freiwillig bei der VBG versichern. Der Beitrag beträgt derzeit pro Ehrenamt 2,73 Euro pro Jahr. „Wer sich zum Beispiel in einem Sportverein ehrenamtlich engagiert, sollte sich beim Verein erkundigen, ob er unfallversichert ist“, empfiehlt Manuela Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der VBG. Wenn dies nicht der Fall ist, können sich gewählte Ehrenamtsträger auch direkt bei der Unfallversicherung anmelden.

Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher und sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Während der Rehabilitation wird der Lebensunterhalt durch die Zahlung von Verletztengeld abgesichert. Falls nach einem Unfall schwere Beeinträchtigungen zurückbleiben, sodass die Betroffenen nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, zahlt die VBG eine Rente.

Weitere Informationen:

Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Interessierte auf der Website www.vbg.de/ehrenamt, per E-Mail ehrenamt@vbg.de oder telefonisch unter 040/5146-1970.



Frau Daniela Dalhoff
Tel.: 0 40 / 51 46 25 25
Fax: 0 40 / 51 46 22 55
E-Mail: Daniela.Dalhoff@vbg.de

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
gesetzliche Unfallversicherung
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
www.vbg.de

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de