So soll der "Beipackzettel" für Nichtleben-Produkte aussehen
Zwei, notfalls drei Seiten soll das künftige Produktinformations-Blatt für Nicht-Lebensversicherungen lang sein und im "Frage-Antwort-Schema" wichtige Produkteigenschaften erläutern. Das sind zentrale Punkte des Verordnungsentwurfs, den die europäisc ...