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30.06.2008 - dvb-Presseservice

SoVD: Pflegereform macht die Qualität der Pflege transparenter – Beschäftigte erhalten Rechtsanspruch auf Pflegezeit

Zum Inkrafttreten der Pflegereform am 1. Juli erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Pflegereform bringt für die Pflegebedürftigen eine ganze Reihe von Verbesserungen. Es gibt mehr Geld für Pflegebedürftige mit Demenz und insgesamt etwas höhere Leistungen der Pflegeversicherung.

Es ist eine entscheidende Verbesserung, dass künftig die Qualitätsberichte der Pflegeheime und Pflegedienste in verständlicher Form veröffentlicht werden müssen. Damit können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen leichter über die Qualität eines Heims oder Pflegedienstes informieren.  

Auch die Kontrolle von Pflegeheimen und Pflegediensten wird verstärkt. Die Qualitätsprüfungen werden ab dem 1. Juli 2008 in der Regel unangemeldet durchgeführt. Ab 2011 wird jede Einrichtung einmal im Jahr kontrolliert. Für die verschärften Kontrollen hat sich der SoVD seit Jahren eingesetzt, um den Schutz der Pflegebedürftigen zu verbessern.   

Eine wichtige Neuregelung für Berufstätige, die sich um die Pflege Angehöriger kümmern, ist der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit. Die Pflegezeit schafft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals die Möglichkeit, sich für die Pflege von Angehörigen bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Wer die Pflegezeit in Anspruch nehmen will, braucht hierfür nicht die Zustimmung des Arbeitgebers. Die Weiterversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist sehr gut geregelt.

Leider gilt die Pflegezeit nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Das SoVD-Konzept für die Pflegezeit sah vor, dass die Regelung unabhängig von der Betriebsgröße für alle Beschäftigten gilt. Hierfür werden wir uns weiterhin einsetzen. Die Pflegezeit ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wie die Elternzeit sollte auch die Pflegezeit für alle Beschäftigten gelten.

Alle Neuregelungen zur Pflegereform und zur Pflegezeit finden Sie in den Sozial-Infos des SoVD auf der Internetseite www.sovd.de



Frau Dorothee Winden
Pressestelle
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Sozialverband Deutschland e.V.
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