Anzeige
25.01.2007 - dvb-Presseservice

SoVD begrüßt Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu Kriegsopferrente

Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die Grundrente von Kriegsbeschädigten nicht zur Bemessung von Krankenversicherungsbeiträgen herangezogen werden darf. Damit hat das Gericht die Auffassung des SoVD bestätigt, dass die Grundrente eine Wiedergutmachung für im 2. Weltkrieg erlittene Verletzungen und Gesundheitsschäden ist. Von der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) dürfen auch bei freiwillig Versicherten keine Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.

Das ist eine gute Nachricht für Kriegsbeschädigte. Die Grundrente bleibt unangetastet. Die Entscheidung gilt auch für weitere Personengruppen, die mit einer Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz entschädigt werden wie Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und politische Häftlinge der früheren DDR.

Im konkreten Fall hatte der SoVD ein Mitglied vertreten, das freiwillig versichert ist. Die Krankenkasse wollte auch die Grundrente aus der Kriegsopferversorgung zur Beitragsbemessung heranziehen. Die Krankenkasse hat den entsprechenden Bescheid noch in der mündlichen Verhandlung zurückgezogen, nachdem das Bundessozialgericht in einem vorangegangenen, gleich gelagerten Verfahren bereits ein eindeutiges Urteil gesprochen hatte.



Pressestelle
Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Deutschland
www.sovd.de