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27.11.2006 - dvb-Presseservice

SoVD fordert Überprüfung des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II

Zu den heutigen BSG-Urteilen zu Hartz IV erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass der Hartz IV-Regelsatz mit dem verfassungsrechtlich verbrieften Existenzminimum vereinbar ist. Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die Höhe der Hartz IV-Regelsätze zu überprüfen. Das derzeitige Verfahren zur Festsetzung der Regelsätze muss verändert werden. Der Regelsatz wurde im Sommer 2006 auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2003 festgelegt.

Das bedeutet, dass der Regelsatz nicht die Preisentwicklung bis 2006 berücksichtigt, sondern um drei Jahre hinterherhinkt. Der SoVD fordert daher ein Verfahren, dass eine zeitnahe und bedarfsgerechte Festlegung des Hartz IV-Regelsatzes gewährleistet.

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundessozialgerichts ist es rechtmäßig, dass ältere Arbeitnehmer, die eine 58er-Regelung unterschrieben haben, lediglich Arbeitslosengeld II erhalten und nicht den Betrag, der ihrer früheren Arbeitslosenhilfe entspricht.

Viele Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, haben vor der Einführung von Hartz IV mit der Arbeitsagentur eine Vereinbarung nach § 428 SGB III abgeschlossen. Damit wurde ihnen damals der Bezug von Arbeitslosenhilfe bis zum Rentenbeginn zugesichert. Im Gegenzug mussten sie sich verpflichten, eine Altersrente zu beantragen, sobald sie ihnen in voller Höhe zustand. Mit der Einführung von Hartz IV kam es für die Betroffenen zu unerwarteten finanziellen Einbußen, da das Arbeitslosengeld II in der Regel geringer ist als ihre frühere Arbeitslosenhilfe.

Der SoVD ist nach wie vor der Auffassung, dass dies ein schwerer Vertrauensbruch ist. Einmal geschlossene Vereinbarungen müssen auch eingehalten werden. Die Entscheidung des 7. Senats des Bundessozialgerichts über die Musterklage eines SoVD-Mitglieds steht noch aus.



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