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SoVD fordert: Pflegeheime müssen ärztliche Versorgung sicherstellen

Es ist überfällig, dass die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen verbessert wird. Damit wird eine langjährige Forderung des SoVD endlich aufgegriffen.

Wir begrüßen daher, dass mit der Reform der Pflegeversicherung die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass Pflegeheime einen Heimarzt beschäftigen können. Das ist ein erster Schritt. Dies allein reicht allerdings noch nicht aus.

Zusätzlich müssen Pflegeheime verpflichtet werden, die ärztliche Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen. Dies kann durch einen Heimarzt oder durch Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten, Fachärzten und Zahnärzten gewährleistet werden.

Die Erfahrungen mit dem Einsatz von Heimärzten nach dem Berliner Modell sind überaus positiv. Zum Beispiel können unnötige Einweisungen ins Krankenhaus vermieden werden.

Ziel der Pflegereform muss sein, die Pflegequalität in Heimen und in der ambulanten Pflege zu verbessern. Entscheidend ist, dass Kontrollen grundsätzlich unangemeldet durchgeführt werden.

Die Kontrollen müssen ausnahmslos in allen Einrichtungen erfolgen, auch in zertifizierten Heimen und Pflegediensten.