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SoVD zieht positive Bilanz nach zwei Jahren Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die heute vorgestellte Studie zu Nutzen und Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) belegt, dass Vorhalte der Wirtschaft gegen das Gesetz völlig unbegründet waren. Die Horrorszenarien, mit denen die Wirtschaft Stimmung gegen den verbesserten Diskriminierungsschutz gemacht hat, sind nicht eingetroffen: Es hat keine Klageflut gegeben und auch die Kosten für die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes sind weitaus niedriger als Wirtschaftsverbände geschätzt haben.  

Der SoVD zieht nach zwei Jahren Gleichbehandlungsgesetz eine positive Bilanz.

Das Gleichbehandlungsgesetz hat einen Bewusstseinswandel eingeleitet. Unternehmen haben sich verstärkt mit dem Diskriminierungsschutz auseinandergesetzt. Das gesellschaftliche Bewusstsein, dass niemand diskriminiert werden darf, ist gestärkt worden.

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass niemand wegen seines Alters, seiner Behinderung, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religionszugehörigkeit oder aus rassistischen Gründen benachteiligt werden darf. Auch wenn wir von einer umfassenden Verwirklichung dieses Ziels noch entfernt sind, sind wir auf dem Weg ein gutes Stück vorangekommen.