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18.05.2010 - dvb-Presseservice

Sonder-Pressemeldung der Deutschen Verrechnungsstelle (18.05.2010): Richtigstellung:

Bei dem Beitrag „Maklerrecht: Gebührenvereinbarungen des VM unwirksam“ vom 18.3. 2010 handelt es sich um eine ENTE! Richtig ist: Die Gebührenvereinbarung des Maklers ist wirksam!

Dies teilt die Deutsche Verrechnungsstelle als Reaktion auf einen Beitrag im Online-Portal des Versicherungsmagazins vom 18.03.2010 mit. *

Folgende Sachverhalte sind falsch:

Im Beitrag vom 18.03.2010 wird dem Leser erläutert, dass das OLG Karlsruhe entschieden habe, dass Gebührenvereinbarungen unwirksam seien.

Vielmehr ist richtig:

1) Ein solches Urteil des OLG Karlsruhe existiert nicht. Bei dem zitierten Urteil handelt es sich um einen veralteten Richterspruch des LG Karlsruhe vom 03.07.2003 (AZ: 5S 25/03).

2) Das LG Karlsruhe wurde bereits im Jahre 20.01.2005 vom BGH korrigiert (III ZR 251-04) Weitere korrigierende Entscheidungen folgten durch den BGH am 14.04.2005 (III ZR 252/04 und III ZR 253/04). Alle Urteile stehen Interessierten auf der Webseite der Dt. Verrechnungsstelle (www.dvvf.de/239.html) zum Download zur Verfügung.

Mit diesen Entscheidungen bestätigt der BGH die Honorarvereinbarung des Maklers und korrigiert somit nicht nur das LG Karlsruhe, sondern auch alle Kritiker.

„Diese höchstrichterliche Entscheidung erweitert die Möglichkeiten der Versicherungsmakler erheblich“, so Michael A. Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle. „Dabei handelt es sich nicht um einen Ausnahme, sondern um eine konsequente Fortführung der Rechtsprechung zugunsten des Maklers. Nachdem der BGH sich seit 2005 nunmehr bereits zehn Mal in ähnlicher Weise geäußert hat, darf die diesbezügliche Rechtsprechung längst als gefestigt gelten.“

Die Deutsche Verrechnungsstelle wies den verantwortlich zeichnenden Versicherungsberater bereits in einem Telefonat am 25.03.2010 auf diesen Irrtum hin, und erhielt die unbedingte Zusage, dass eine Richtigstellung selbstverständlich erfolgen würde.

„Da dies bisher trotz erneutem Nachfassen ausgeblieben ist, sehen wir uns gezwungen, dies selbst zu korrigieren“, so Hillenbrand. „Wir hoffen, so dazu beizutragen, dass künftig solche menschlichen, jedoch bedauerlichen Irrtümer vermieden werden, weil die Makler durch derartige Informationen ein falsches Bild von den eigenen Möglichkeiten erhalten!“

* http://www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/310/468/Maklerrecht-Gebuehrenverein barungen-des- VM-unwirksam---(OLG-Karlsruhe).html



Herr Alexander Hoffmann
Assistent des Vorstands
Tel.: +49 931 260 828-0
Fax: +49 931 260 828-79

dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG
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