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24.03.2009 - dvb-Presseservice

Sonderbeitragsbescheide der EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH sind aufgehoben!

Mit Bescheid vom 20.03.2009 hat die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) die in 2007 erlassenen Sonderbeitragsbescheide aufgehoben und die bereits gezahlten Sonderbeiträge zurückerstattet.

Damit ist die langwierige Ungewissheit der EdW-Zwangsmitglieder, in welcher Höhe sie zu Sonderbeiträgen zur Regulierung des von ihnen nicht zu verantwortenden Falls Phoenix herangezogen werden sollen, vorerst beendet. Der zur Entschädigung der geprellten Anleger erforderliche Betrag wird vorerst über einen Kredit der Bundesrepublik an die EdW gedeckt.

Zuletzt wurde die Sonderbeitragserhebung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17.09.2008 gestoppt, da erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestanden.

Sämtliche Widerspruchsverfahren und Klageverfahren gegen die Sonderbeitragsbescheide haben sich mit der aktuellen Entscheidung der EdW somit erledigt.

Rechtsanwalt Norman Wirth hierzu: „Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte vertritt diverse betroffene Unternehmen. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die lange überfällige Entscheidung der EdW. Gleichzeitig hoffen wir sehr, dass über eine zukünftige Änderung der Beitragsordnung und eine erhebliche Erhöhung der regulären Beiträge letztlich nicht doch noch die in der EdW zusammengefassten Unternehmen für das kriminelle Verhalten Einzelner und das Aufsichtsversagen der BaFin einstehen müssen.“

Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hat jahrelang und systematisch Scheinbuchungen vorgenommen und Kontobelege gefälscht zu haben. Betroffen waren davon rund 30.000 Anleger bei einem geschätzten Gesamtschaden von 500 Mio. Euro, was einen der größten Finanzskandale der deutschen Geschichte darstellt. Offenbar sind der Finanzaufsichtsbehörde BaFin bei der vorbeugenden Kontrolle schwere Fehler unterlaufen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung eine europäische Richtlinie zur Anlegerentschädigung in deutsches Recht vor zehn Jahren ein zersplittertes und uneffektives System schuf.



Herr Norman Wirth
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Finanzwirt
Tel.: 030 - 319 805 44 0
Fax: 030 - 319 805 44 1
E-Mail: kanzlei@wirth-rechtsanwaelte.com

Wirth - Rechtsanwälte
Carmerstr. 8
10623 Berlin
Deutschland
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Über „Wirth - Rechtsanwälte“:
Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei "Wirth - Rechtsanwälte". Die in dieser Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.
Die Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen des Vorgehens gegen die Sonderbeitragsbescheide der EdW, resultierend aus der Phoenix-Pleite.



Rechtsanwalt Norman Wirth