Der 30. November ist in der Regel der Stichtag für einen Wechsel der
Kfz-Versicherung, damit am 1. Januar des nächsten Jahres ein neuer
Versicherungsvertrag beginnen kann. Wer diesen Tag verpasst, muss mit dem
Wechsel der Kfz-Versicherung eigentlich bis zum nächsten Jahr warten. Es gibt
allerdings mehrere Ausnahmen, bei denen ein Wechsel auch nach Ablauf dieser
Frist möglich ist.
Erhöhung der Versicherungssteuer kein Grund für
außerordentliche Kündigung
Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es
etwa, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Es gilt dann eine
Kündigungsfrist von einem Monat. "Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das
Schreiben über die Beitragserhöhung beim Fahrzeughalter eingegangen ist",
informiert Thomas Jäckel, Versicherungsexperte von AXA. Allerdings: Die Erhöhung
der Versicherungssteuer zum 1. Januar 2007 begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Beim Kauf eines neuen Autos besteht hingegen die Möglichkeit, unabhängig von der
Jahresfrist die Versicherung zu wechseln. Eine
weitere Ausnahmeregelung tritt
nach einem Schaden ein: Beide Seiten - Versicherung und Kunde - können in diesem
Fall den Vertrag kündigen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmen der richtige Weg,
weil der Versicherte seine bereits gezahlte Prämie nicht zurückerhält. Besser
ist es bis zum nächsten regulären Kündigungstermin zu warten.
Nicht nur
Preise, sondern auch Leistungen vergleichen
Bei der Auswahl einer neuen
Versicherung sollte man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung
achten. Versicherungsvergleiche in Zeitschriften wie Finanztest geben einen
guten Überblick über die Angebote. Umfassende Beratung gibt es beim
Versicherungsvermittler. Wer seinen Beitrag lieber selbst berechnet, findet
Tarifrechner auf den Internet-Seiten der Versicherungen, beispielsweise unter www.AXA.de.
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