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13.02.2007 - dvb-Presseservice

Sozialministerium Baden-Württemberg: Infobroschüre warnt vor illegalen Pflegekräften

Ministerium veröffentlicht Broschüre für Pflegebedürftige und Angehörige

„Pflegebedürftig – was nun?“ Unter diesem Arbeitstitel erarbeitete eine vom Landespflegeausschuss Baden-Württemberg eingesetzte Arbeitsgruppe die gleichnamige Broschüre, die durch das Ministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde. Ziel der Broschüre ist es, die Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu informieren, was im Pflegefall zu beachten ist und welche Leistungsangebote bereitstehen. Die Broschüre gibt darüber hinaus Aufschluss über die zu beachtenden Rechtsgrundlagen und ausländerrechtlichen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und zeigt die Gefahren auf, die sich aus der illegalen Beschäftigung in Privathaushalten mit Pflegebedürftigen ergeben.

„Durch die dreijährige beharrliche Arbeit des bpa, gemeinsam mit der Initiative gegen illegale Beschäftigung in der Pflege in Baden-Württemberg konnte erreicht werden, dass das Sozialministerium die Brisanz des Themas erkannt hat“, so die erste Einschätzung der stellvertretenden Vorsitzenden der bpa Landesgruppe Baden-Württemberg und Sprecherin der Initiative Susanne Pletowski. „Das Ministerium bringt die Rechtslage klar zum Ausdruck“, lobt Pletowski. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Bulgarien, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn einreisen wollen, werden ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt und bedürfen einer Arbeitserlaubnis“.

Vor allem im Internet bieten private Organisationen die Vermittlung von Pflegekräften und Haushaltshilfen aus dem Ausland für Haushalte mit pflegebedürftigen Personen an. „Auch für die über solche Organisationen gefundenen Kräfte gelten die genannten Voraussetzungen“, betont Pletowski mit Bezug auf die Broschüre. Dabei wird gerade auf Internetseiten immer wieder damit geworben, die Vorgehensweise sei legal.

„Trotz dieser prinzipiell positiven Entwicklung darf nicht übersehen werden, dass es kurz- und mittelfristig nicht nur um die Aufklärung gehen darf. Konsequenterweise sollte die Landesregierung nunmehr auch, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, bei der aktiven Bekämpfung der Schwarzarbeit Flagge zeigen“, so Pletowski weiter. Zwar ist dies schwerpunktmäßig Aufgabe der Zollverwaltung des Bundes. Die polizeiliche Arbeit, insbesondere bei der Aufdeckung und Verfolgung von Schleusungskriminalität, fällt aber in die Zuständigkeit der Länder. Pletowski: „Der bpa fordert daher weiterhin, die Bekämpfung der Schwarzarbeit in Pflegehaushalten in die Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der Polizei mit einzubeziehen.“



Landesreferent
Peter Fischer-Hofmann
Tel.: 07 11 / 9 60 49-72
E-Mail: Baden-Wuerttemberg@bpa.de

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
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