Sparkassen kündigen hochverzinsliche Sparverträge mit unwirksamer AGB
In der Vergangenheit geschlossene hochverzinsliche Sparverträge sind auch einzuhalten sind, wenn sie für die Bank unattraktiv werden. Daran hat das LG Ulm die Sparkasse Ulm erinnert und so Tausenden von Sparern den Rücken gestärkt. Von solchen (Bau- ...