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13.05.2011 - dvb-Presseservice

Staatsangehörigkeit spielt bei Sozialwahl keine Rolle

Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund haben unabhängig von ihrer Nationalität Wahlrecht bei der Sozialwahl 2011. Denn im Gegensatz zu Bundestags- und Landtagswahlen muss man hier nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, um wählen zu dürfen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können über 1,3 Millionen wahlberechtigte Versicherte und Rentner mit ausländischer Staatsangehörigkeit mitbestimmen, wer ihre Interessenvertreter in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung sein sollen. Zur Information dieser Wahlberechtigten gibt es auch Broschüren zur Sozialwahl 2011 in zehn verschiedenen Sprachen – zum Beispiel in Englisch, Französisch, Russisch oder Türkisch. Diese können auf www.sozialwahl.de heruntergeladen oder dort bestellt werden.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Für die Wähler fallen keine Portokosten an. Wer noch keine Wahlunterlagen erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, kann diese ab sofort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anfordern. Der rote Wahlbriefumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis zum 1. Juni 2011 wieder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de