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14.07.2010 - dvb-Presseservice

Stellungnahme "Dunkle Geschäfte mit dem Tod"

BVZL mahnt sachliche und differenzierte Berichterstattung an

Die Medienlandschaft in Deutschland entdeckt den Zweitmarkt für US-Lebensversicherungen wieder. Nach etwas ruhigeren Zeiten gibt es in letzter Zeit verstärkt Anlass zur Berichterstattung. Auslöser dabei sind jedoch oft negative Schlagzeilen und Nachrichten aus den USA, die mal mehr, mal weniger undifferenziert und unsachlich wiedergegeben werden. Jüngstes Beispiel: ein in einer großen deutschen Wirtschaftszeitung erschienener Artikel mit der Überschrift „Dunkle Geschäfte mit dem Tod“.

An sich könnte sich die Asset-Klasse US-Lebensversicherung über das „Comeback“ in den Medien nur freuen, zumal es keinen besseren Zeitpunkt für ein Investment in sogenannte US Life Settlements gibt als derzeit. Gerade in Zeiten wie diesen, wenn sich Kapitalmärkte stark volatil zeigen, Aktienkurse ins Bodenlose stürzen und Unternehmen weltweit mit einer Rezession zu kämpfen haben, tritt der entscheidende Vorteil von US-Lebensversicherungsfonds ans Licht: Sie korrelieren kaum mit anderen Anlageklassen und eignen sich hervorragend zur Diversifizierung eines Anlageportfolios. Auch die Tatsache, dass US-Lebensversicherer die Krise an den Finanzmärkten bis dato relativ unbeschadet überstanden haben und die Einkaufspreise für gebrauchte US-Lebensversicherungen zur Zeit sehr günstig sind, lassen Investitionen in die Asset-Klasse Life Settlements sinnvoll erscheinen.

Negative Schlagzeilen überdecken Vorteile

Aufhänger der Berichterstattung über Life Settlements – nicht nur des besagten Artikels – sind jedoch in letzter Zeit immer häufiger das Aufdecken dubioser Geschäftspraktiken einzelner Marktteilnehmer, die zunehmende Zahl an nachgewiesenen Betrugsfällen in den USA sowie daraus resultierende Gerichtsverfahren und mögliche Folgen – auch für deutsche Anleger. Ohne Zweifel: Über diese Entwicklungen und oftmals nebulös erscheinenden Zusammen hänge muss berichtet werden.

Unseriösen Geschäftspraktiken und Betrügereien muss der Boden entzogen werden, Verbraucher müssen informiert und aufgeklärt werden. Auch und besonders mit Hilfe der Medien. Das sollte jedoch nach Meinung des BVZL sachlich, objektiv und sehr differenziert erfolgen.

Besonders die Mechanismen und Zusammenhänge des US Life Settlement Marktes sind für Beobachter nach Aussage des BVZL-Vorstands Thomas Laumont, sehr komplex und oft nicht auf den ersten Blick vollständig zu erfassen. Die zum Kauf jeder einzelnen Police erforderlichen Due Diligence-Prozesse, das Pricing der Policen sowie die Beurteilung der Qualität von medizinischen Gutachten erfordert laut Laumont ein hohes Maß an speziellem Know-how und profunder Marktkenntnis. So auch konkret im aktuellen Fall.

Es wird versäumt darzustellen, dass es sich bei den beschriebenen Transaktionen um eine Abwandlung des regulären Zweitmarktes für "gebrauchte" US- Lebensversicherungen handelt: Das sogenannte STOLI-Business (Stranger OriginatedLife Insurance) entwickelte sich in den Jahren ab 2005 rasant, im Zuge allgemein boomender Finanzmärkte und einem stark wachsenden Zweitmarkt für US-Lebensver­sicherungen.

STOLIs versus Life Settlements

Angesichts der oft mühsamen Suche nach geeigneten existierenden Lebensversicherungspolicen auf dem regulären US-Zweitmarkt kamen findige Zwi­schenhändler auf die Idee, stattdessen geeignete, meist ältere US-Bürger ausfindig zu machen, die eine entsprechende Lebensversicherung neu abschlossen, einzig und allein mit dem Ziel, diese Police nach Ablauf der Widerspruchsfrist auf dem Zweitmarkt wieder zu verkaufen. Die in dieser Zeit fälligen Versicherungsprämien wurden dabei meist vorfinanziert und aus einem späteren Verkaufserlös zurückgezahlt. Leider kam es im Zuge eines rasanten Wachstums bei diesen STOLI-Transaktionen teilweise zu den beschriebenen Betrugsfällen.

Auf dem regulären Zweitmarkt für US-Lebens­versicherungen werden dagegen Policen gehandelt, die meist bereits vor vielen Jahren abgeschlossen wurden und die der Versicherte aus verschiedensten Gründen – finanzielle oder familiäre Gründe, Änderung der Lebensumstände, etc. – nicht mehr weiterführen kann oder will. Der Zweitmarkt bietet solchen verkaufswilligen Versicherten eine faire Alternative zum Storno der Police: Eignet sich die betreffende Police für den Handel auf dem Zweitmarkt, erzielt der Versicherte in der Regel einen Verkaufserlös, der höher ist als der Rückkaufswert, den die Versicherungsgesellschaft im Fa- lle eines Stornos auszahlen würde.

Die im BVZL vertretenen Mitgliedsunternehmen, die Investitionsmöglichkeiten in bestehende US-Lebensversicherungen anbieten, sind auf diesem regulären US-Zweitmarkt aktiv. Bei den meisten der im BVZL vertretenen Anbieter von deutschen geschlossenen US Life Settlement Fonds war der Policeneinkaufsprozess darüber hinaus weitestgehend abgeschlossen, als diese STOLI-Transaktionen in Erscheinung traten.

Stichwort „Insurable Interest“

Nach Aussage des Fachbereichsleiters USA, Christian Seidl, distanziert sich der BVZL ganz ausdrücklich von derartigen STOLI-Transaktionen: Ganz abgesehen von dubiosen Geschäftspraktiken, die offensichtlich in diesem STOLI-Business Anwendung fanden, teilt der BVZL die berechtigten Zweifel an der grundsätzlichen Ordnungsmäßigkeit dieses Konzeptes, nämlich dem Vorliegen eines "Insurable Interest": D.h., zum Zeitpunkt des Abschlusses der Police muss das Interesse im Vordergrund stehen, einen Versicherungsschutz zu erwerben, nicht die Aussicht auf einen entsprechenden späteren Ertrag aus dem Handel mit der Police.

Regulierung und Transparenz

Eines ist klar: In einem freien Markt – noch dazu in einem noch relativ neuen – kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich dort auch „schwarze Schafe“ tummeln. Freier Markt bedeutet in diesem Zusammenhang jedoch nicht unreguliert, nicht „Wilder Westen“. Da geht es dem Life Settlement Markt nicht besser als anderen Märkten. Unlautere Geschäftspraktiken sind auf dem Life Settlement Markt allerdings die seltene Ausnahme.

Seit den Anfängen in den 90er Jahren wurden von staatlicher Seite aufwendige Maßnahmen zur Marktregulierung umgesetzt und Marktregularien etabliert.

Es gibt für Broker, ebenso wie für Provider, in vielen Bundesstaaten umfassende Regeln, Lizenz- und Zulassungspflichten. Weiterhin gibt es Bundesstaaten übergreifende Regelungen. Ebenso haben die statistischen Grundlagen und Instrumentarien zur Preisfindung einen transparenten Erwerbsprozess etabliert.

Nicht zuletzt durch das Engagement von Fach- Verbänden wie der Institutional Life Markets Association (ILMA), Life Insurance Settlement Association (LISA) und des BVZL hat eine erhebliche Professionalisierung des Life Settlement Marktes stattgefunden. Auch damit wird ein funktionierender, professioneller Zweitmarkt langfristig gewährleistet.

Der BVZL, seine Mitglieder und internationalen Partnerverbände stehen für Verbraucherschutz, Qualitätsstandards, Transparenz, Vergleichbarkeit, Professionalisierung und Institutionalisierung auf Lebensversicherungszweitmärkten – weltweit. Eine objektive, sachliche und differenzierte Aus­einandersetzung, Diskussion und Darstellung der jeweils sehr unterschiedlichen Entwicklungen auf den einzelnen Teilmärkten würden diese Ziele im Sinne der Investoren, Verbraucher und Anleger unterstützen.



Kommunikation & Politik
Herr Lothar Trummer
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