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18.05.2007 - dvb-Presseservice

Steuererklärung – Fristen beachten!

ARAG Experten erinnern an die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung. Wer sich selbst um seine Veranlagung zur Einkommensteuer 2006 kümmert, umgangssprachlich oft noch Lohnsteuer-Jahresausgleich genannt, sollte die notwendigen Formulare bis einschließlich 31. Mai dieses Jahres beim zuständigen Finanzamt abgeben. Wer die Steuererklärung einem Profi, also seinem Steuerberater überlässt, hat etwas länger Zeit.

Steuern sparen
Besonders lohnend ist die Abgabe der Steuererklärung laut ARAG Experten für Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Werbungskosten sind zum Beispiel Fahrten zur Arbeit und doppelte Haushaltsführung, aber auch Arbeitsmittel, Bewerbungskosten und Fortbildungsmaßnahmen. Sonderausgaben sind klassischer Weise Spenden, und unter außergewöhnlichen Belastungen versteht man unter anderem Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehörige und Ausbildungsfreibeträge für Kinder aber beispielsweise auch Kuren.

Steuererklärung „light“
Seit 2006 gibt es in manchen Bundesländern auch die Möglichkeit einer vereinfachten Steuererklärung. Das zweiseitige Formular eignet sich für Arbeitnehmer, die außer Lohn, Gehalt oder Ersatzleistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld) keine Einkünfte haben und nur wenige Werbungskosten geltend machen wollen. Können aber zum Beispiel ein heimisches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Unterstützungszahlungen für Angehörige geltend gemacht werden, reicht die Steuererklärung „light“ nicht aus. Um in so einem Fall alle Steuersparchancen auszunutzen, kommt man um das Ausfüllen des vierseitigen Mantelbogens und der verschiedenen Anlagen nicht herum.

ELSTER
Um den Steuerzahlern und den Finanzverwaltungen eine wahre Flut an Formularen und Vordrucken zu ersparen, gibt es seit einiger Zeit das Projekt ELSTER. Damit ist nach Auskunft der ARAG Experten keineswegs der diebische Vogel, sondern vielmehr eine Elektronische Steuererklärung gemeint. Die kostenlose Software verfügt über einige nützliche Funktionen; sie prüft die Angaben automatisch auf Plausibilität und berechnet die Steuer. So eine Steuererklärung kann dem Finanzamt dann auch elektronisch übermittelt werden. Weil ELSTER auch beim Finanzamt die Bearbeitung erleichtert, werden diese Steuererklärungen sogar bevorzugt behandelt. ELSTER und die vereinfachte zweiseitige Steuererklärung schließen sich nach Angaben der ARAG Experten allerdings gegenseitig aus. Weitere Informationen sowie Formulare und Vordrucke finden sich auch unter www.finanzamt.de .

Die ARAG Experten verweisen auf einige laufende Musterverfahren, die den Steuerzahlern zukünftig noch mehr Steuersparchancen eröffnen.

  • Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob es verfassungswidrig ist, dass es seit Anfang 2007 die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer gibt (BVerfG, 2 BVL 1/07).
  • Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ebenfalls darüber, ob das Ehegattensplitting auch von eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Anspruch genommen werden kann (BVerfG, 2 BvR 909/06).
  • Auch der Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Zu entscheiden ist, ob homosexuelle Paare Anspruch auf den Freibetrag von Ehegatten bei der Erbschaftssteuer haben (BFH, II R 43/05 und II R 56/06).
  • Der BFH hat außerdem zu klären, ob getrennt Lebende hohe Reisekosten zum Besuch ihrer Kinder als außergewöhnliche Belastung absetzen können (BFH, III R 55/05 und III R 30/06).
  • Das Bundesverfassungsgericht ist darüber hinaus mit der Klärung beschäftigt, ob der Staat den Solidaritätszuschlag unbefristet erheben darf (2BvR 1708/06).
Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/job/

Übrigens: Die aktuellen Rechtstipps der ARAG Rechtsschutzversicherung gibt es jetzt auch zum Hören. Die informativen und unterhaltsamen Meldungen sind auf der ARAG Website www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/podcast/index.shtml als Audiodatei im MP3-Format abrufbar.



Frau Brigitta Mehring
Tel.: +49 0211 963 2560
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E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de

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