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10.04.2006 - dvb-Presseservice

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Förderung ambulanter Versorgung / Maßnahme gegen Schwarzarbeit

Familien, in denen Pflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung ambulant betreut werden, können einen höheren Betrag an Pflege- und Betreuungskosten als bisher von der Steuer absetzen. Diese wichtige Neuregelung wurde heute, mit der Verabschiedung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch den Bundesrat, beschlossen. Sie greift rückwirkend zum 01.01.2006 und gilt somit bereits für das laufende Jahr.

„Mit den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln wird die legale Beschäftigung im Pflegebereich sinnvoll unterstützt und die ambulante Versorgung weiter gestärkt“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Die Leistungen professioneller Pflegedienste werden dadurch noch attraktiver. Insofern stellt das neue Gesetz auch eine wichtige vorbeugende Maßnahme gegen die bundesweit um sich greifende Schwarzarbeit in der Pflege dar.“

Bislang war die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, zu denen auch die Betreuung und Pflege zu Hause gehören, begrenzt: Maximal 3.000 Euro jährlich konnten an Aufwendungen geltend gemacht werden. 20 Prozent davon, 600 Euro, waren direkt von der Steuerschuld abziehbar. Jetzt besteht die Möglichkeit, diese Beträge zu verdoppeln, also Aufwendungen bis zu 6.000 Euro/Jahr mit einem Steuerabzug bis zu 1.200 Euro zu fördern. Voraussetzung für die zusätzliche Förderung ist, dass die Pflege- und Betreuungsleistungen im Sinne der Pflegeversicherung durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden und die Kosten mit diesem auch abgerechnet werden.

Eigenen Worten zufolge hat sich die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bei der Erarbeitung des neuen Gesetzes „gezielt dafür eingesetzt, dass auch der Bereich der Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige eine bessere steuerliche Absetzbarkeit erfährt“. Mit seinem „Ihr-Service-Plus-Paket“ (ISE) bietet der bpa über seine Mitgliedsdienste bereits seit 2004 eine Service- Offensive an, die speziell die Bereiche Betreuung und Hauswirtschaft wirkungsvoll unterstützt: Das „Ihr-Service-Plus-Paket“ enthält neben den klassischen Pflegeleistungen Angebote, die individuell und flexibel – und über den Bereich der Leistungen der Pflegeversicherung hinaus – auf Bedarfe in der häuslichen Pflege eingehen. Beispiele sind die zusätzliche Betreuung insbesondere für demenziell Erkrankte, die Sterbebegleitung mit der Unterstützung von Angehörigen, erweiterte Hauswirtschaftsleistungen oder die 24-stündige Bereitschaft per Hausnotruf.

Bernd Tews: „Ziel des bpa und seiner Mitgliedsdienste ist es, dem Krankenoder Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen auf den individuellen Bedarf zugeschnittene Leistungen – auch über den Bereich der klassischen Pflege hinaus – anzubieten. Die versicherten Patienten sollen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können.“



Herr Bernd Tews
Tel.: 030 / 30 87 88 60
Fax: 030 / 30 87 88 89
E-Mail: bund@bpa.de

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
Deutschland
http://www.bpa.de