Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Kfz-Haltern, auch nach dem Stichtag 30.11. aus der alten Autoversicherung auszusteigen. Es steht jedem zu, dessen Gesellschaft die Beiträge erhöht oder die Vertragsbedingungen zu seinem Nachteil ändert. Dazu gehört auch, wenn der Versicherer das Fahrzeug in eine andere Regional- oder Typklasse einordnet.
"Es gibt keine Vorschrift, die den Versicherungen diktiert, wann sie über die Tariferhöhung informieren müssen. Wirksam wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Beitragserhöhung wirksam wird", sagt Versicherungsexpertin Sabine Goebel vom Vergleichsportal Aspect Online. Die Gesellschaft müsse den Kunden auf dieses Kündigungsrecht in der neuen Beitragsrechnung aufmerksam machen.
Wichtig ist dabei, auf Post vom aktuellen Versicherer zu achten. Ab Zustellung der Mitteilung über eine Beitrags- oder Vertragsänderung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat lang. Die schriftliche Kündigung muss sich eindeutig auf die Beitragserhöhung beziehen, ansonsten kann der Versicherer eine Kündigung ablehnen. Wer bereits an die bisherige Kfz-Versicherung Beiträge überwiesen hat, kann diese zurückverlangen.
Den Vergleich finden Sie hier: http://www.aspect-online.de/kfz-versicherung