Streit um Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
Ist eine Klausel in Versicherungs-Bedingungen mehrdeutig, so ist sie im Schadenfall zu Gunsten des Versicherten auszulegen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. November 2014 hervor (23 S 3/14).