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TÜV-Zertifikat für den ARAG Rechtsnavigator

Die telefonische anwaltliche Erstberatung der ARAG erhält mit der Note 1,55 vom TÜV Saarland das Zertifikat „gut“ für ihre Beratungsqualität. „Wir freuen uns über diese exzellente Bewertung. Sie betont die große Servicekompetenz der ARAG und unterstreicht ihre hohe Leistungsfähigkeit als Partner für Recht und Schutz. Das Ergebnis zeigt: Der ARAG Rechtsnavigator trifft voll den Bedarf der Kunden. Die Verbraucher sind von der telefonischen anwaltlichen Erstberatung als garantierte Vertragsleistung innerhalb der Rechtschutzpolice äußerst überzeugt“, betont Dr. Jan-Peter Horst, ARAG Konzernvorstand Versicherungstechnik/Dienstleistungen Rechtsschutz.

Insgesamt wurden im Rahmen der Qualitätsprüfung durch den TÜV mehr als 1000 ARAG Rechtsnavigator-Kunden, die eine telefonische Erstberatung in Anspruch genommen hatten, von einem unabhängigen Meinungsforschungsinstitut zu ihren Erfahrungen befragt. Dabei äußerten sich die Kunden sehr zufrieden mit den erbrachten Leistungen und lobten unter anderem die schnelle, unbürokratische Hilfe und das große vermittelte Sicherheitsgefühl. So wurde vor allem auch die starke emotionale Entlastung nach einer telefonischen Erstberatung von den Kunden als äußerst positiv bewertet. Zu einem großen Teil können die juristischen Probleme direkt gelöst werden. Ist eine Lösung im Rahmen der telefonischen Beratung nicht möglich, erhalten die Kunden die erforderliche Orientierung, wie ihr Rechtsproblem zu gewichten ist und welche Schritte nun als nächstes zu empfehlen sind.

Neben der Gesamtzufriedenheit untersuchten die TÜV-Prüfer, wie zufrieden die Kunden mit der Freundlichkeit, dem Engagement, dem Verständnis und der Hilfsbereitschaft der ARAG Mitarbeiter beziehungsweise des beratenden Anwalts waren. Darüber hinaus waren Art und Umfang der Problemlösung entscheidende Wertungsfaktoren. Die Kunden gaben zu Protokoll, dass sie sich beim ARAG Service mit ihrem Rechtsproblem sehr gut aufgehoben gefühlt haben.

Die telefonische Erstberatung ist der zentrale Baustein des ARAG Rechtsnavigators, mit dem die ARAG im Oktober 2005 einen wegweisenden Impuls im deutschen Rechtsschutzmarkt gesetzt hat. Im Rahmen der neuen Produkt- und Leistungsphilosophie vom Kostenerstatter zum Rechtsnavigator führte die ARAG als erster deutscher Rechtsschutzversicherer die telefonische anwaltliche Erstberatung als festen Vertragsbestandteil in einem geschlossenen Tarif auf dem Markt ein. Die Beratung gilt dabei für alle privaten Lebensbereiche des Kunden – auch für solche, die nicht mitversichert oder nicht versicherbar sind.