Tageseltern: Ab 2009 rentenversichert?
Für viele Tageseltern bringt das neue Jahr eine
Umstellung: Wer fremde Kinder betreut und dafür vom Jugendamt bezahlt wird, muss
diese Einkünfte ab Januar versteuern – und womöglich Beiträge zur
Rentenversicherung zahlen. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover mit.
Bislang war
nur die privat bezahlte Kinderbetreuung steuerpflichtig; die Einnahmen der vom
Jugendamt finanzierten „Tagespflegepersonen“ blieben hingegen vom Fiskus
verschont. Mit der Neuregelung sollen nun alle Tageseltern gleichgestellt
werden.
Zudem werden künftig
Sozialbeiträge fällig – zumindest, wenn die Tageseltern nach Abzug der
Betriebskosten regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Dann fallen auch
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Die Pauschale für die
Betriebskosten wird allerdings mit Jahresbeginn erhöht. Sie liegt dann bei 300
Euro je Kind und Monat, wenn das Kind mindestens acht Stunden am Tag betreut
wird.
Selbstständige Tagesmütter und
-väter sollten sich jetzt an ihren Rentenversicherer wenden und klären, ob sie
künftig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Fragen dazu
beantworten die Experten in den Beratungsstellen sowie am kostenfreien
Servicetelefon unter 0800 100048010.
Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de