Anzeige

Telefonwerbung – Neue Spielregeln bei Bestands- und Neukunden

Wer Telefonwerbung nach den gesetzlichen Spielregeln gegenüber Verbrauchern betreiben will, muss bei seinen Bestandskunden und erst recht bei eingekauften Adressdaten von potenziellen Kunden künftig mehrere Hürden überwinden. So lautet das Resümee des „Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute“ in der Oktober-Ausgabe.

Denn Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung bzw. gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung ist unlauter. Seit dem 4. August 2009 gilt das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“.

Service des „Wirtschaftsdienst“: Wer sich intensiver mit dem Thema befassen will, kann die Oktober-Ausgabe des „Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute“ kostenlos anfordern.