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27.09.2007 - dvb-Presseservice

Tennisarm als Berufskrankheit

(OVB) Die allgemein und viel belächelten Schreibtischtäter haben es auch nicht gerade einfach. Denn wer stets am Computer arbeitet, kann sich mit der Zeit eine Berufskrankheit zuziehen. Dies zeigt eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht (VG) Göttingen unter dem Aktenzeichen 3 A 38/05. Geklagt hatte eine Beamtin, die wegen jahrelanger Arbeit am PC an einer offenbar irreparablen Sehnenscheidenentzündung litt. Diese wollte sie als Berufskrankheit anerkannt bekommen, um finanzielle Leistungen von der Beamtenunfallfürsorge zu erhalten. Nötig war allerdings dazu, den Gerichtsweg zu beschreiten. Vor dem Göttinger Verwaltungsgericht schließlich bekam die Beamtin Recht. Dort akzeptierte man in der Entscheidung unter dem oben genannten Aktenzeichen die vorliegende Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

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