Anzeige
31.05.2006 - dvb-Presseservice

Tipps für den Alltag: Im Urlaub von der Wirklichkeit eingeholt

Im Urlaub wartet auf manchen eine böse Überraschung: Gebucht ist ein idyllisches Hotel direkt am Meer mit eigenem Badestrand und Sportanlagen. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen jedoch vergebens. Jetzt ist guter Rat teuer.

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät: Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit diese kurzfristig Abhilfe schaffen kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich eine Mängelliste zu erstellen und sich die von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt - soweit möglich - fotografieren.

Nur wer Mängel beweisen kann, hat nach der Rückkehr die Möglichkeit, den Reiseveranstalter zu belangen und Schadenersatz zu fordern. Dies sollte übrigens so schnell wie möglich geschehen: Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein. Wichtig zu wissen: Die Monatsfrist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man - statt den Urlaub zu genießen - benötigte, um Mängel zu dokumentieren.



Frau Karin Benning
Tel.: 0 95 61/96 20 84
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de

HUK-COBURG
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Deutschland
www.huk.de