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18.04.2006 - dvb-Presseservice

Tips zum Erwerb von Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen bieten einen relativ preiswerten Einstieg in die Immobilienwelt, denn im Vergleich zu einem Haus sind Kaufpreis und Bewirtschaftungskosten niedriger. Beim Kauf einer Eigentumswohnung sind aber einige Besonderheiten zu beachten.

Mit der Wohnung wird auch immer zugleich ein Teil des Grundstücks erworben, da nach BGB kein Gebäudeeigentum ohne Grundeigentum erworben werden kann. Wie groß dieser Anteil ist, regelt die so genannte Teilungserklärung, die Bestandteil des Kaufvertrags wird. In ihr ist auch niedergelegt, was zum Sondereigentum des Eigentümers zählt, neben der eigentlichen Wohnung etwa Kellerräume oder Dachböden.

Der Käufer einer Eigentumswohnung wird Teil der Eigentümergemeinschaft. Wird eine Gebrauchtimmobilie erworben, ist bereits eine Gemeinschaftsordnung vorhanden, die das Miteinander der Eigentümer regelt und ebenfalls Bestandteil des Kaufvertrags wird. In ihr sind die Rechte und Pflichten der Eigentümer definiert.

Zwar verfügen die Eigentümer weitestgehend frei über ihr Sondereigentum, in der Gemeinschaftsordnung kann aber beispielsweise bestimmt werden, daß die gewerbliche Nutzung der Wohnung nicht gestattet ist oder die weitere Veräußerung der Wohnung von der Zustimmung der Miteigentümer abhängt. Die Experten des Allfinanzdienstleisters Dr. Klein empfehlen, vor dem Kauf nicht nur die Teilungserklärung einzusehen, sondern auch die Gemeinschaftsordnung zu prüfen.

Wie bei einem privaten Einfamilienhaus muß auch eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen gepflegt und baulich unterhalten werden. Dafür bildet die Eigentümergemeinschaft eine Instandhaltungsrücklage, in die jeder Eigentümer monatlich einen festen Betrag einzuzahlen hat. Wie hoch die bereits vorhandenen Rücklagen sind und welche Reparaturen möglicherweise anstehen, weiß der Verwalter der Anlage.

Sind die Rücklagen sehr gering, anstehende Renovierungen aber sehr kostenintensiv (zum Beispiel Dacharbeiten oder Fassade), sollte auf einem niedrigeren Kaufpreis bestanden werden.

Der Rat der Allfinanzexperten von Dr. Klein: Interessenten sollten vor dem Kauf ein Gespräch mit dem Verwalter suchen, denn er kann nicht nur die Teilungserklärung genauer erläutern, sondern weiß auch über das Nachbarschaftsklima und die Gemeinschaftsordnung Bescheid. 

Aufschlußreich ist auch ein Blick in vorhandene Jahresabrechnungen der für den Erwerb in Frage kommenden Wohnung. Damit hat der künftige Eigentümer gleich eine Kalkulationsgrundlage der auf ihn zukommenden monatlichen Belastung. Ebenfalls sehr sinnvoll ist die Einsicht in die Beschlüsse und Protokolle der letzten Eigentümerversammlung.



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