„Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte
behinderter Menschen, die am 13. Dezember von der UN-Generalversammlung
verabschiedet worden ist, ist ein Meilenstein der internationalen
Behindertenpolitik. Für 650 Millionen behinderte Menschen weltweit ist die
UN-Konvention ein großer Fortschritt. Wir hoffen, dass die UN-Konvention dazu
beiträgt, die Lebenssituation behinderter Menschen weltweit zu verbessern.“
Die UN-Konvention ist das erste
internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte
behinderter Menschen sichert. Die Unterzeichnerstaaten werden sich damit
verpflichten, die umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen
der Gesellschaft zu sichern. Diskriminierende Gesetze und Barrieren sind
abzubauen. Ziel ist, behinderten Menschen ein unabhängiges und selbstbestimmtes
Leben zu ermöglichen. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von
Menschen mit Behinderungen muss noch von den Vertragsstaaten unterzeichnet und
ratifiziert werden. Aus Sicht des SoVD ist eine zügige Unterzeichnung und
Ratifizierung anzustreben, damit das Vertragswerk so schnell wie möglich in
Kraft treten kann.
Hervorzuheben ist, dass die Rechte
behinderter Frauen umfassend berücksichtigt werden. Die Vertragsstaaten sind
gefordert, besondere Anstrengungen zur Beseitigung der mehrfachen
Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen zu unternehmen. Hierfür hatte
sich der SoVD während der Verhandlungen um den Konventionstext in New York
verstärkt eingesetzt. Es ist außerdem sehr zu begrüßen, dass ein eigenes
Monitoring-System die Einhaltung der UN-Konvention überwachen wird.
Besonders erfreulich ist, dass im Konventionstext eine Fußnote gestrichen wurde, die die Wirkung der Konvention in Russland, China und arabischen Ländern eingeschränkt hätte. Daher kann die UN-Konvention uneingeschränkt als großer Durchbruch für behinderte Menschen gefeiert werden.