Am 26. Oktober 2006 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur
Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie beschlossen. Mit dem
Gesetz stärkt die Bundesregierung die Position der Kunden und harmonisiert
die Tätigkeit der Versicherungsvermittler in einem zusammenwachsenden Europa. Grenzüberschreitende Vermittlungen werden damit erleichtert.
Das
Gesetz wird den bisher frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers
neu regeln. Es werden Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern,
eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung
sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem
Kunden eingeführt. Auch Versicherungsberater fallen unter die neue
Regelungen.
Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die derzeit etwa
500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind die Industrie-
und Handelskammern vorgesehen. Durch Vernetzung wird ein
allgemein zugängliches Online-Register errichtet.
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Mit dem Gesetz konnte ein
austarierter Kompromiss gefunden werden, der die EU-Richtlinie auf Minimalmaß
umsetzt. Es stellt ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutzzielen und
Interessen der Wirtschaft her. Die Änderungen des Bundestages bringen
insbesondere Erleichterungen für die Vermittlung kleiner produktbezogener
Versicherungen mit sich. Ich freue mich, dass hiermit vor allem für
Reisebüros und den Einzelhandel eine praxisgerechte Lösung gefunden
wurde."
Im November soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten
werden.