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13.09.2011 - dvb-Presseservice

Unfallversichert im Krankenhaus

Glück im Unglück: Patienten, die auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung in einem Krankenhaus behandelt werden und dort verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert.

Was kaum jemand weiß: Im Krankenhaus bzw. in der Reha-Klinik sind über die Berufsgenossenschaft alle Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder der medizinischen Rehabilitation stehen. Dies gilt zum Beispiel für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Als zuständiger Unfallversicherungsträger sorgt die VBG mit einer optimalen ärztlichen und therapeutischen Behandlung für eine schnelle Wiederherstellung der Gesundheit. Behandlungsfehler des Arztes oder der Therapeuten sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Nach einem Unfall sollten Patienten oder ihre Angehörigen umgehend das Personal des Krankenhauses verständigen. Nur dann kann die VBG zeitnah die Versicherungsleistungen erbringen. Fragen zum Unfallversicherungsschutz beantworten die Ansprechpartner der VBG-Bezirksverwaltungen gerne am Telefon. Die nächstgelegene VBG-Bezirksverwaltung ist auf der Website www.vbg.de/kontakt durch Angabe der eigenen Postleitzahl schnell zu finden.



Frau Daniela Dalhoff
Tel.: 0 40 / 51 46 25 25
Fax: 0 40 / 51 46 22 55
E-Mail: Daniela.Dalhoff@vbg.de

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
gesetzliche Unfallversicherung
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
www.vbg.de

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio.Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen: www.vbg.de