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15.06.2009 - dvb-Presseservice

Unfallversicherung: BGIA-Arbeitsmappe hilft bei Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales  Element der aktuellen Gefahrstoffverordnung. Sie soll helfen, Risiken bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen oder zu minimieren. Wie sich die oft abstrakten Forderungen der Gefahrstoffverordnung im Betrieb umsetzen lassen, beschreibt die Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Gefährdungsbeurteilung laut Gefahrstoffverordnung kann auf verschiedenen Wegen geschehen; einer davon ist die Messung der Gefahrstoffbelastung am Arbeitsplatz. Wie die Messwerte im Sinne des Arbeitsschutzes anschließend zu beurteilen sind, beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 401 und 402, die im Herbst 2008 aktualisiert und damit an die geltende Gefahrstoffverordnung angepasst wurden. Die aktuelle Lieferung zur BGIA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen geht noch einen Schritt weiter: Sie erläutert, wie sich die neuen Regeln konkret auf Gefahrstoffmessungen auswirken, und sie gibt praktische Hinweise zur Anwendung. Der Nutzer findet hier beispielweise Erklärungen zum Regelwerk für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe, Bezugsquellen für Messverfahren, Maßstäbe zur Beurteilung der Atemwegsbelastung, aber auch die so genannten BG/BGIA-Empfehlungen, das sind Expositionsbeschreibungen für Verfahren und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie entsprechen dem Stand der Technik und enthalten eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Hinweise zur Kontrolle ihrer Wirksamkeit.

Soeben ist  die 42. Lieferung der BGIA-Arbeitsmappe erschienen. Die Arbeitsmappe ist beim Erich Schmidt Verlag, Berlin als Druckfassung oder in elektronische Form erhältlich.

Weiterführende Informationen:  www.dguv.de, Webcode: d4385



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Herr Stefan Boltz
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