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Unfallversicherung für Piloten

Das Fliegen - ob mit einem Motor- oder Segelflugzeug, Paragleiter oder Hängegleiter - wird meist als Hobby betrieben. Die finanziellen Folgen eines Unfalles im Zuge dieser Tätigkeit sind somit nur zum Teil durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, da für Freizeitunfälle generell eigenverantwortlich vorgesorgt werden muss.

Die körperlichen Folgen - von kleinen Verletzungen bis hin zu bleibenden Beeinträchtigungen - sowie finanzielle Folgen, die aus einem Flugunfall resultieren, können jedoch beträchtliche Ausmaße annehmen: von Behandlungskosten über Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, Kapital für Wohnungs-, Haus- und Autoumbau bei dauernder Invalidität, die Rückzahlung von Krediten oder vielleicht sogar fehlendes Einkommen zur Erhaltung des Lebensstandards.

UNIQA und Adler & Erber entwickeln Pilotenversicherung
Bisher war es für diese Kundengruppe nur schwer möglich ihr Risiko umfangreich abzusichern. UNIQA und Adler & Erber, einem auf die Luftfahrt spezialisierten Makler, ist es nun gelungen gemeinsam eine optimal auf die Bedürfnisse eines Piloten abgestimmte Versicherungslösung zu schaffen. Diese bietet 

  •  eine 24-Stunden-Deckung (also für Beruf und Freizeit) mit doppelter Leistung bei einem Freizeitunfall bei dauernder Invalidität oder im Todesfall
  • Bergungs- und Unfallkosten
  • Kosmetische Operationen
  • Rehabilitationspauschale
  • Hubschrauberbergung
  • Pflegekosten
  • Kosten der Zeckenschutzimpfung
  • Kosten/Organisation eines UNIQA Partner-/Blindenhundes
  • Psychologische Betreuung bei Unfalltod eines nahen Angehörigen

Auch Sonderrisiken versicherbar
Zusatzrisiken wie Segelflieger, Motorsegler, Fallschirmspringer, Paragleiter, Hängegleiter, Ballonfahrer, Ultralights und Kunst- sowie Präzisionsflüge sind gegen Zuschlag versicherbar.