Unfallversicherung haftet nicht für plötzlichen Ausfallschritt
Fliehkräfte von Golfschlägern werden regelmäßig bewusst herbeigeführt und können - jedenfalls in Bezug auf den ausführenden Golfer selbst - nicht als Unfallereignis gewertet werden. Ein Bandscheibenvorfall allein hierdurch ist medizinisch auszuschlie ...