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Unfallversicherung muss nicht immer leisten: Sommer, Sonne - Sonnenstich
Wer
zu lange in der Sonne liegt und sich infolge eines Kreislaufzusammenbruchs
den Hinterkopf an einer Betonkante eines Blumenbeetes aufschlägt, kann
keine Leistungen aus der Unfallversicherung erwarten. Das bestätigte der
BGH (AZ IV ZR 219/07). Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen
sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Allerdings gibt
es vereinzelt Angebote am Markt, die eine Reihe von Bewusstseinsstörungen,
zum Beispiel infolge Sonnenbrand, Sonnenstich oder Einnahme von
Medikamenten mitversichern, weist die uniVersa Versicherung darauf hin.
Wer eine private Unfallpolice besitzt oder abschließen will, sollte daher
einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. Dies sei oft wichtiger als nur
rein den Preis zu vergleichen. Dann besteht auch Versicherungsschutz bei
Unfällen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Infektionskrankheiten,
Vergiftungen, Sonnenstich oder Impfschäden.