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09.03.2007 - dvb-Presseservice

Ungetrübter Pistenspaß – mit Hilfe von FinanceScout24 richtig versichert in den Winterurlaub

  • 60.000 Wintersportler verunglücken jährlich im Schnee – private Unfallversicherung bietet Absicherung bei dauerhafter Invalidität
  • Privathaftpflicht sichert Schadensersatzansprüche Dritter ab
  • Sommerreifen bei winterlichen Straßenbedingungen gefährden Kaskoschutz

Rasante Snowboard-Abfahrten oder ausgedehnte Langlauf-Touren: Jahr für Jahr zieht es viele Menschen in den Winterurlaub. Wenn das Pistenvergnügen allerdings nicht im Fiasko enden soll, ist eine entsprechende Vorsorge vor Reiseantritt unabdingbar. „Im Winterurlaub kann so vieles passieren. Schnell ist man selbst bei der Abfahrt gestürzt und bricht sich das Bein oder verletzt dabei ungewollt eine andere Person“, weiß Horst Kesselkaul, Vorstand der FinanceScout24 AG in Hamburg, Betreiber eines der größten unabhängigen Finanzportale mit persönlicher Finanzanalyse und -beratung vor Ort. Alle Reiselustigen sollten sich daher prinzipiell nur mit einem gut abgestimmten Versicherungsschutz ins Schneetreiben wagen.

Unfälle in der Freizeit sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt

Vor allem eine private Unfallversicherung gehört in das Gepäck eines jeden Skiurlaubers. Denn Skifahren ist nach Fußball der zweitgefährlichste Sport überhaupt. Zehn Prozent aller Sportunfälle gehen auf das Konto der Pistenjäger. Schwere Unfälle, bei denen mehrere Körperregionen verletzt werden, nehmen in ihrer Anzahl sogar stetig zu. Die mögliche Folge sind langwierige oder dauerhafte Knie-, Schulter- und Beinverletzungen – oft droht sogar die Berufsunfähigkeit. Viele denken, dass in solchen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt. „Das ist falsch. Die gesetzliche Versicherung ist nur bei Arbeits- und Wegeunfällen zuständig“, klärt Kesselkaul auf. Nur eine private Unfallversicherung, die in der Regel auch die Bergungskosten übernimmt, zahlt bei dauerhafter Invalidität den im Vertrag festgelegten Betrag. Geld, das zur Finanzierung von Reha-Maßnahmen, die über das Leistungsspektrum der Krankenkassen hinausgehen, oder zum behindertengerechten Umbau des Haushaltes verwendet werden kann.

Auslands-Krankenversicherung deckt möglichen Rücktransport ab

Im Ausland verunglückten Touristen drohen zudem weitere finanzielle Belastungen, die besser durch eine Versicherung abgedeckt sind. So besteht ohne den Abschluss einer Auslands- Krankenversicherung die Gefahr, dass verletzte Urlauber auf Teilen der Arzt- oder Krankenhausrechnungen sitzen bleiben. Mit einer entsprechenden Police, die zudem den schnell mehrere tausend Euro teuren Rücktransport finanziert, ist jeder auf der sicheren Seite. Nicht nur im Urlaub, sondern ganzjährig sinnvoll ist eine private Haftpflichtversicherung. „Diese Police sollte jeder haben, um sich gegen finanzielle Ansprüche Dritter abzusichern“, empfiehlt Kesselkaul.

Auch ohne Winterreifenpflicht ist richtige Pkw-Schneeausrüstung ein absolutes Muss

Schneebedeckte Straßen und vereiste Alpenpässe – die Urlaubs-Anreise mit dem eigenen Pkw birgt Gefahren. Spezielle Ausrüstung und Bereifung wird daher dringend empfohlen. In Deutschland herrscht trotz der landläufigen Meinung zwar weiterhin keine Winterreifenpflicht, der Gesetzgeber schreibt nur eine „angemessene Bereifung“ vor. Verstöße werden allerdings mit bis zu 40 Euro Bußgeld und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister bestraft. Winterreifenmuffel riskieren aber nicht nur Ärger mit der Polizei, sondern setzen maßgeblich ihren Versicherungsschutz aufs Spiel. Autofahrer, die mit Sommerreifen auf schneeglatter Fahrbahn unterwegs sind, handeln grob fahrlässig und haben bei einem selbst verursachten Schaden keinen Anspruch auf Regulierung durch die Kasko-Versicherung. In den beliebten Skigebieten von Österreich und der Schweiz herrschen zudem besondere Regelungen. So können die Behörden in Österreich per Verkehrsschild für bestimmte Strecken eine Winterreifenpflicht anordnen. Auf Sommerreifen könnte der Urlaub somit bereits wieder beendet sein, bevor er überhaupt richtig angefangen hat. In der benachbarten Schweiz ist den Behörden die Möglichkeit einer solchen Anordnung zwar nicht gegeben. Bei einem Unfall, der nachweislich auf falsche Bereifung zurückzuführen ist, droht dem Fahrer aber erhebliche Mithaftung.

Kostenloser Versicherungsvergleich und Vertragswechsel finden Sie unter www.FinanceScout24.de.



Frau Tanja Lembcke
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Über FinanceScout24

Die FinanceScout24 AG betreibt eines der größten deutschen Finanzportale im Internet mit persönlicher Beratung – und bietet dessen Nutzern den kostenlosen Vergleich und Abschluss von Versicherungen, Altersvorsorgen, Baufinanzierungen, Ratenkrediten und Geldanlageprodukten. Nach individueller Vorabinformation entscheiden sich die Kunden für den direkten Online-Abschluss oder fordern persönliche Finanzberatung von sachverständigen Experten vor Ort an. CEO der FinanceScout24 AG ist Horst Kesselkaul, die Position des COO (Chief Operating Officer) hat Dr. Errit Schlossberger am 1. Oktober 2006 übernommen. FinanceScout24 ist Teil der Scout24-Gruppe, deren Angebote monatlich rund 6 Millionen Menschen nutzen. Scout24 erleichtert seinen Kunden das Finden oder Anbieten von Produkten, Services und Kontakten und spart ihnen damit Zeit und Geld. Neben FinanceScout24 zählen AutoScout24, ElectronicScout24, FriendScout24, ImmobilienScout24, JobScout24 und TravelScout24 zur Scout24- Gruppe. Scout24 ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, T-Com.