Urteil: Verspätete Stehlgutliste ist keine grobe Fahrlässigkeit
Wer Opfer eines Einbruchs wird, muss seiner Versicherung und der Polizei mit einer Stehlgutliste helfen - alles, was fehlt, muss da drauf. Was aber, wenn der Versicherte diese Liste zu spät einreicht? Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Cel ...