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02.04.2008 - dvb-Presseservice

VIP-Prozesse: Wie viel Verunsicherung verträgt der Kapitalmarkt noch?

Was gestern noch galt, muss heute lange nicht mehr gelten. Auch andere Anlageformen betroffen

Wiesbaden/Berlin, April 2008. In einem interessanten Aufsatz nimmt der renommierte Univ.-Prof. Dr. jur. habil. Karl-Georg Loritz zwei aktuelle Beschlüsse der Finanzgerichte München (FG München) vom 8. und 9.10.2007 (sog. VIP Prozess) zum Anlass, die bereits im Rahmen der Bauherrenmodelle kritisierten steuerlichen Rückwirkungen zu hinterfragen.

Loritz wörtlich: „Die hier zu besprechenden Beschlüsse (… ) zeigen wieder einmal eine für steuerorientierte Kapitalanlagemodelle in Deutschland fast schon typische, wenngleich verheerende Entwicklung. Der Staat setzt steuerliche Rahmenbedingungen und verspricht damit steuerliche Begünstigungen oder wie bei Medienfonds Steuerstundungsmöglichkeiten. Sobald der Produktzyklus einer Assetklasse vorbei ist, beurteilen einzelne Finanzverwaltungen, leider mit Billigung der Finanzgerichte, die Rechtslage in Nachhinein und damit rückwirkend anders als sie zum Zeitpunkt der Auflegung und des Vertriebs des Fonds allgemein beurteilt wurde.“

Loritz beurteilt alle vier Argumentationen seitens des Gerichtes und kommt zu dem Ergebnis: „Jede dieser einzelnen Begründungen ist mehr als gewagt. Alle vier zusammen erinnern an einen Wolkenkratzer, der auf Stelzen aus schwankenden Bambusrohren gestellt wird“, und weiter: „Bezeichnend ist, dass das Finanzgericht für seine zentralen Aussagen weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung passende Belege findet …“ Der anerkannte Rechtswissenschaftler kommt zu dem Ergebnis: „Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Gelegenheit nutzt, um diese Rechtsprechung des FG München zu korrigieren.“ Dabei steht auch die Frage im Mittelpunkt, wie es der Staat eigentlich mit der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz seiner Bürger hält. Schließlich drängt sich die Diskussion seit Jahren bei nahezu allen Kapitalanlageformen durch die Branche, auch im Hinblick auf mögliche steuerfreie Einnahmen.



Herr Michael Oehme
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