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14.11.2007 - dvb-Presseservice

VMS-Gruppe rät wegen Erbschaftsteuer-Reform zur Überprüfung von Kapitalanlagen

Bamberg, November 2007. Als große Gewinner der Erbschaftsteuer-Reform gelten die künftigen Erben von Unternehmen. Deren Anteil ist künftig nur noch mit 15 Prozent zu versteuern. Als wichtige Voraussetzungen gelten dabei, dass der Erbe den Betrieb fortsetzt und das Betriebsvermögen in den kommenden 15 Jahren gleich bleibt. Darüber hinaus muss die Lohnsumme in den nächsten zehn Jahren mindestens 70 Prozent dessen betragen, was der Betrieb derzeit abführt. Auf ein weiteres Detail macht der Anlagespezialist und Certified Financial Planner (CFP) Christian Schneider von der VMS Financial Planning GmbH aufmerksam: „Auch wenn das neue Gesetzespaket noch verabschiedet werden muss, zeigt die Richtung doch, dass unternehmerische Beteiligungen künftig bei Vermögensübertragungen nicht mehr steuerlich bevorzugt werden. Denn um die Vorteile der 15- Prozent-Besteuerung zu erhalten, muss der vererbende Gesellschafter mehr als 25 Prozent am Kapital halten. Dies wird in nahezu keinem Fondskonzept der Fall sein! Auch sind vermögensverwaltende Gesellschaften, z.B. viele geschlossene Immobilienfonds, von diesem Vorteil ausgeschlossen.“ Schneider geht dabei davon aus, dass Schenkungen weiterhin analog wie Erbschaften behandelt werden. Jedoch gilt in diesem Jahr das bestehende Wahlrecht zwischen alter und neuer Regelung ausschließlich bei Erbschaften. Ab Verkündung des Gesetzes, voraussichtlich im Frühjahr 2008, gilt dann ausschließlich das neue Erbschaftsteuergesetz. Beratungsprofi Schneider rät daher, „noch in diesem Jahr das Gesamtportfolio mit Immobilienbesitz und unternehmerischen Beteiligungen auf mögliche Auswirkungen der Erbschaftsteuer-Reform durch unabhängige Fachleute überprüfen zu lassen!“ Zwar würden im kommenden Jahr die Freibeträge deutlich angehoben, aber gegebenenfalls könne es günstiger sein, schon heute über eine Schenkung nachzudenken. Dies gilt insbesondere für Übertragungen an Personen der Erbschaftsteuerklassen II und III. Hierunter fallen z.B. Geschwister, Neffen, Nichten etc. Für diese wird sich der Erbschaftsteuersatz nach der Reform deutlich erhöhen.



Herr Gerd Schneider
Tel.: 0951-9330-240
Fax: 0951-9330-242
E-Mail: g.schneider@vms-gruppe.de

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