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14.07.2009 - dvb-Presseservice

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit KÜNDIGUNGSVERZICHT

Die Firma Hans John Versicherungsmakler GmbH hat die wohl bundesweit erste Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler entwickelt, wo der Versicherer auf Wunsch auf sein Kündigungsrecht im Schadenfall einseitig verzichtet.

Hamburg, 14.07.2009, „Dies war die einzig sinnvolle Lösung zur möglichen Problematik, dass ein pflichtversicherter Vermittler seine Zulassung durch eine schadenbedingte Kündigung des Versicherers gefährdet, denn so wird nicht lediglich eine zeitliche Verschiebung des Problems erreicht (wie z. B. bei einer Anwartschaft), sondern eine Regelung, wo der Versicherungsnehmer alle Optionen beibehält und sich auch bei einem möglichen Versichererwechsel keine besondere Schwierigkeit mehr ergibt“, so der Geschäftsführer, Torsten Rehfeldt.

Der besondere Clou: Der Verzicht gilt für den gesamten Grundvertrag, sprich auch die mitversicherten Nebenrisiken nach § 34c GewO.

Die Mehrprämie für diese Option beträgt lediglich 90,-- EUR p. a. netto, wobei Kunden, die die Gefahr des Vertragsverlustes nicht sonderlich hoch einstufen prämienfrei immerhin eine Verlängerung der Kündigungswirkung von einem auf drei Monate erhalten.

Bestandskunden der Hans John GmbH, die bereits das John-Modulsystem ® bei der R+V Versicherung abgeschlossen haben, können diesen Zusatz ebenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit vereinbaren und zwar auch bei mehrjährigen Verträgen.

Neben dem neu überarbeiten Tarif, wo die Pflichtversicherung für Vermittler nach § 34 d Abs. 1 GewO einschl. der Vermittlung von Finanzierungen, Immobilien, offenen Investmentfonds u. a. bereits ab 267,30 EUR p. a. netto (Umsatz: 50.000 EUR) erhältlich ist und zwar unabhängig von einer Untervermittlertätigkeit), sind auch die sonstigen Deckungserweiterungen von wesentlicher Bedeutung:

  • Mitversicherung möglicher Schäden von Angehörigen außerhalb häuslicher Gemeinschaft
  • Mitversichert gilt künftig die Vertretung des Versicherungsnehmers (z. B. Urlaub, Krankheit)
  • Neues Meldebogenverfahren (ohne nachträgliche Prämienerhebungen)

Daneben gelten natürlich die bisherigen Deckungserweiterungen unverändert (Anrechnung aller übergangslosen Vorverträge durch Übernahme der Nachhaftung etc. pp.).



Herr Torsten Rehfeldt
Geschäftsführer
Tel.: (0 40) 656954-44
Fax: (0 40) 656954-54
E-Mail: t.rehfeldt@haftpflichtexperten.de

Hans John Versicherungsmakler GmbH
Ziethenstr. 14a
22041 Hamburg
www.haftpflichtexperten.de

Die Firma Hans John Versicherungsmakler GmbH konzentriert sich seit 1989 auf die Entwicklung von speziellen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen und ist seit vielen Jahren der führende Anbieter bei Deckungskonzepten für Versicherungsvermittler + Finanzdienstleister.