Anzeige

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit KÜNDIGUNGSVERZICHT

Hamburg, 14.07.2009, „Dies war die einzig sinnvolle Lösung zur möglichen Problematik, dass ein pflichtversicherter Vermittler seine Zulassung durch eine schadenbedingte Kündigung des Versicherers gefährdet, denn so wird nicht lediglich eine zeitliche Verschiebung des Problems erreicht (wie z. B. bei einer Anwartschaft), sondern eine Regelung, wo der Versicherungsnehmer alle Optionen beibehält und sich auch bei einem möglichen Versichererwechsel keine besondere Schwierigkeit mehr ergibt“, so der Geschäftsführer, Torsten Rehfeldt.

Der besondere Clou: Der Verzicht gilt für den gesamten Grundvertrag, sprich auch die mitversicherten Nebenrisiken nach § 34c GewO.

Die Mehrprämie für diese Option beträgt lediglich 90,-- EUR p. a. netto, wobei Kunden, die die Gefahr des Vertragsverlustes nicht sonderlich hoch einstufen prämienfrei immerhin eine Verlängerung der Kündigungswirkung von einem auf drei Monate erhalten.

Bestandskunden der Hans John GmbH, die bereits das John-Modulsystem ® bei der R+V Versicherung abgeschlossen haben, können diesen Zusatz ebenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit vereinbaren und zwar auch bei mehrjährigen Verträgen.

Neben dem neu überarbeiten Tarif, wo die Pflichtversicherung für Vermittler nach § 34 d Abs. 1 GewO einschl. der Vermittlung von Finanzierungen, Immobilien, offenen Investmentfonds u. a. bereits ab 267,30 EUR p. a. netto (Umsatz: 50.000 EUR) erhältlich ist und zwar unabhängig von einer Untervermittlertätigkeit), sind auch die sonstigen Deckungserweiterungen von wesentlicher Bedeutung:

  • Mitversicherung möglicher Schäden von Angehörigen außerhalb häuslicher Gemeinschaft
  • Mitversichert gilt künftig die Vertretung des Versicherungsnehmers (z. B. Urlaub, Krankheit)
  • Neues Meldebogenverfahren (ohne nachträgliche Prämienerhebungen)

Daneben gelten natürlich die bisherigen Deckungserweiterungen unverändert (Anrechnung aller übergangslosen Vorverträge durch Übernahme der Nachhaftung etc. pp.).