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Versicherer muss Gutachten zahlen

(OVB) Ein interessantes Urteil für Versicherungsnehmer kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz unter dem Aktenzeichen 14 W 238/07. Während des Verfahrens musste die Frage geklärt werden, wer für die Kosten eines Gutachtens, das ein Versicherer in Auftrag gegeben hatte, aufkommen muss: die Assekuranz selbst oder aber ihr Kunde. Nach Meinung des Koblenzer OLG muss der Versicherer selbst die Kosten übernehmen. Ausnahme: Mit der Expertise wird ein Versicherungsbetrug nachgewiesen.