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Versicherung bis 30. September kündigen

Es gibt Situationen im Leben, in denen man sich selber verflucht. Besonders schlimm ist es, wenn man sich zu einer Sache durchgerungen hat, die man lange vor sich hergeschoben hat und die einem schwerfiel. Wenn man dann das Ganze vermasselt, weil eine Frist verstrichen ist, ärgert man sich. Ein schönes Beispiel dafür ist der Versicherungswechsel. Wer seine Versicherung wechseln möchte, muss bei der Kündigung bestimmte Fristen beachten. Der 30. September gilt dabei als klassischer Kündigungstermin für fast alle Versicherungen.

Das Kündigungsschreiben muss bis zum 30. September beim Versicherer vorliegen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Blindlings kündigen, nur um die Frist einzuhalten, sollte man dennoch nicht. Denn vor der Kündigung der alten Versicherung sollte ein Vergleich der bestehenden Leistungen und des Preises mit neuen Marktangeboten durchgeführt werden. Also gilt: Erst vergleichen, dann rechtzeitig kündigen – und freuen statt ärgern. Versicherungsvergleiche können bequem online von zu Hause über unabhängige Allfinanzdienstleister wie Dr. Klein (www.drklein.de) durchgeführt werden.