Versicherungen dürfen auf eigene Ansprechpartner hinweisen

Eine Versicherung darf gegenüber maklerbetreuten Kunden in Schreiben, die den Kunden über den Makler zugeleitet werden, ihre Filialdirektion als eigene "Kundenservice"-Stelle benennen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm hervor.

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