Versicherungen dürfen auf eigene Ansprechpartner hinweisen
Eine Versicherung darf gegenüber maklerbetreuten Kunden in Schreiben, die den Kunden über den Makler zugeleitet werden, ihre Filialdirektion als eigene "Kundenservice"-Stelle benennen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm hervor.