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Versicherungsbranche diskutiert Kündigungstermin der Kfz-Versicherung zum 30. November

Momentan wird in der Versicherungsbranche intensiv über eine mögliche Änderung des Kündigungstermins in der Kfz-Versicherung diskutiert. Während manche Versicherer bereits die 12-Monats-Police anbieten, argumentieren andere Gesellschaften gegen ein Abrücken vom Kündigungstermin 30. November. Ihr Argument: Kunden, die sich für eine 12-Monats-Police entscheiden, würden erst verspätet von einer Höherstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse profitieren und demnach eine Zeit lang einen zu hohen Versicherungsbeitrag zahlen. Dass dem nicht so sein muss, zeigt der Kölner Kfz-Versicherer AdmiralDirekt.de mit seiner Version der 12-Monats-Police:

So erhalten Kunden, die sich für einen unterjährigen Kündigungstermin entscheiden, bereits zu Vertragsbeginn die bessere Schadenfreiheitsklasse des Folgejahres. D.h. Kfz-Versicherte profitieren bereits ein Jahr früher von einem günstigeren Versicherungsbeitrag. Und es ergibt sich noch ein weiterer Vorteil gegenüber der Kalenderjahrpolice: Der Preis für die Kfz-Versicherung ist für ein Jahr fix. Versicherte mit einer Kalenderjahrpolice erhalten im Oktober/November eine Beitragsinfo für das kommende Versicherungsjahr. In vielen Fällen steigt der Versicherungsbeitrag durch die Umstellung der Typklassen oder neue Risikoeinschätzungen der Versicherer. Hier sind Kunden mit einer 12-Monats-Police im Vorteil, denn für sie gilt auch im neuen Kalenderjahr derselbe Versicherungsbeitrag.

Interessierte, die sich zur 12-Monats-Police von AdmiralDirekt.de informieren möchten, können dies entweder im Internet unter www.admiraldirekt.de tun oder einen der Call Center-Berater mit der kostenlosen Rufnummer 0800 44 55 900 kontaktieren.