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07.12.2011 - dvb-Presseservice

Versicherungslobby führt Vermittler und Verbraucher in die Irre

GDV verteidigt Riester-Rente mit erfundener Prognose-Sterbetafel.

Erneut versucht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Angriffe gegen die Riester-Rente zu parieren. Vorige Woche ging er mit einer Pressemitteilung gegen die Kritiker vor, dabei gesondert gegen Axel Kleinlein, den Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Versicherten. In der heutigen Pressekonferenz argumentierten die Lobbyisten des GDV mit nichtexistenten „Prognose-Sterbetafeln“ und mit falschen Informationen zur Überschussbeteiligung. Vermittler erhalten durch interne GDV-Papiere zudem Falschinformationen. Das Fazit von Kleinlein: „Die Versicherungswirtschaft versucht mit Rechentricks und Falschinformationen von der Schwäche der Produkte abzulenken.

In der heutigen Pressekonferenz verteidigte der GDV die von den Versicherern verwendeten Sterbetafeln, die den Kunden eine überlange Lebenserwartung unterstellen. Dabei nahm er Bezug auf „Prognosen“ des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1986. Derartige Prognosen gab es aber nie, wie das Amt gegenüber Kleinlein bereits 2009 bestätigte. „Hier erfindet der GDV eine Prognose-Sterbetafel, um die überzogenen Lebenserwartungen zu begründen“, kritisiert Kleinlein.

Auch erläuterte der GDV, was mit den Gewinnen passiert, die die Versicherer durch diese überzogenen Lebenserwartungen erzielen. Dabei vermeiden die Lobbyisten aber darauf hinzuweisen, dass auch Aktionäre vom frühen Tod der Riester-Rentner profitieren. Tatsächlich können bis zu 25 Prozent dieser Gewinne den Aktionären zugeschanzt werden. Kleinlein: „Der GDV versucht, die Öffentlichkeit über die wahre Verwendung der Sterblichkeitsgewinne im Ungewissen zu lassen.“

Auch mit internen Stellungnahmen, die dem Bund der Versicherten vorliegen, gibt der GDV gezielt Vermittlern Argumente gegen die Riester-Kritik. Doch nicht alle Argumente sind korrekt. Kleinlein zieht den eindeutigen Schluss: „Der GDV instrumentalisiert die Vermittler.“

So behaupten die Lobbyisten des GDV etwa, dass für die Kalkulation von Riester-Renten so genannte Sterbetafeln aufsichtsrechtlich vorgeschrieben seien. Dies ist jedoch falsch, da die Unternehmen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Tafeln auswählen dürfen oder auch neue Tafeln aus anderen ableiten können.

Ebenso falsch ist die Darstellung, dass Überschüsse immer für eine Rentenerhöhung eingesetzt werden. Wider besseren Wissens verschweigt der GDV, dass noch bis 2025 bei den meisten Versicherungsunternehmen Überschussbeteiligungen von Verträgen mit Abschluss vor 2005 zu keiner Erhöhung der Rente führen, sondern in einer so genannten „Nachreservierung“ verpuffen.

Schließlich rechnet der GDV in einem internen Papier ein Beispiel vor, um zu beweisen, dass sich ein Riester-Vertrag lohnt. Dazu geht der Lobbyverband von einem 35-jährigen aus, der rund 50.000 Euro bis Rentenbeginn einzahlt und bis zum Alter 82 Leistungen in einer Gesamthöhe von 65.000 Euro erhält. Stolz verkündet der GDV, dass der „Riester-Sparer in diesem Fall etwa 37 Prozent mehr erhält als er eingezahlt hat.“ Die Lobbyisten verschweigen aber, dass dies einer Rendite von nur mickrigen 1,1 Prozent entspricht.



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