Versicherungsvertragliche Lösung? Ja, aber richtig...

Bei der Direktversicherung (und Pensionskasse) erlaubt das Betriebsrentengesetz dem Arbeitgeber, die Ansprüche des ausscheidenden Arbeitnehmers auf den Wert des Versicherungsvertrages zu begrenzen (§ 2 Abs. 2 S. 2-7 BetrAVG). Dazu hat er nach dem Aus ...

versicherungspraxis24.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen