Versicherungsvertragliche Lösung? Ja, aber richtig...
Bei der Direktversicherung (und Pensionskasse) erlaubt das Betriebsrentengesetz dem Arbeitgeber, die Ansprüche des ausscheidenden Arbeitnehmers auf den Wert des Versicherungsvertrages zu begrenzen (§ 2 Abs. 2 S. 2-7 BetrAVG). Dazu hat er nach dem Aus ...