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14.11.2006 - dvb-Presseservice

Versorgungssituation Demenzkranker verbessern, „Pflegebedürftigkeit“ neu definieren!

Beirat des Bundesgesundheitsministeriums nimmt seine Arbeit auf

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der individuelle Hil-febedarf eines Menschen ermittelt werden. Dabei wird seit Einführung der Pflege-versicherung ein zu eng gefasster, nicht genügend ausdifferenzierter Pflegebe-dürftigkeitsbegriff zugrunde gelegt, der rein somatisch ausgerichtet ist. Wesentli-che Aspekte wie Kommunikationsfähigkeit und soziale Teilhabe werden nicht be-rücksichtigt. Diesen unzureichenden Pflegebedürftigkeitsbegriff kritisch zu über-prüfen und eine Neufassung vorzubereiten, ist Aufgabe eines auf Grundlage des Koalitionsvertrages eingerichteten Beirates des Bundesgesundheitsministeriums, der heute erstmals zusammenkam. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverban-des privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Mitglied des Beirates:

„Der Pflegebedürftigkeitsbegriff in seiner jetzigen Fassung ist untauglich und muss daher dringend überarbeitet werden. Eines der größten Defizite zeigt sich in der unzureichenden Berücksichtigung der speziellen Hilfebe-darfe demenzkranker Menschen: Deren besondere Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfe, z. B. bei Weglauftendenzen, Selbst- und Fremdgefähr-dung, Angst, Wahnvorstellungen, Aggressionen etc., werden nicht erfasst und haben somit keine Auswirkung auf die Begutachtung. Notwendig ist die Berücksichtigung des tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarfs.“

Die Entwicklung eines neuen, ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs – der die psychischen und kognitiven Fähigkeitsstörungen des Pflegebedürftigen eben-so berücksichtigt wie den spezifischen Hilfebedarf von Demenzkranken – sowie eines damit korrespondierenden neuen Begutachtungsverfahrens, ist Ziel des beim Bundesgesundheitsministerium eigens hierfür eingerichteten Beirates. Al-lerdings kann über die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nur auf einer abgesicherten Grundlage entschieden werden, welche die finanzielle Situation der Pflegeversicherung – auch nach der anstehenden Pflegereform – einbezieht. Bernd Meurer: „Von nichts kommt nichts! Wenn Politik und Ge-sellschaft immer mehr Leistungen und Qualität für die Pflege einfordern, muss jeder einzelne auch bereit sein, die dafür erforderlichen Mittel zur Ver-fügung zu stellen. Im Klartext: Wir alle müssen uns fragen, was uns die Pflege wert ist. Neben der Möglichkeit der privaten Vorsorge darf der seit 1995 unveränderte Beitragssatz von 1,7 % kein Tabu-Thema sein.“



Geschäftsführung
Herr Herbert Mauel
Tel.: (030) 30 87 88 60
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